Lohnbuchkontrollen

Die PK Bäcker-Confiseure kontrolliert, ob sich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer an die Bestimmungen des GAV halten. Diese Überwachung erfolgt primär mittels Lohnbuchkontrollen.

Wer wird kontrolliert

Grundsätzlich kann jeder Betrieb kontrolliert werden. Die PK ist verpflichtet, eine Mindestanzahl von Kontrollen in ihrem Gebiet durchzuführen. Die PK beschliesst, welche Betriebe kontrolliert werden.

Die Gründe für eine Kontrolle sind im Normalfall folgende:

  • Systematische Kontrollen (nach vorgängig festgelegtem System erfolgend)
  • Verdachtskontrollen (Arbeitnehmer, Gewerkschaften, Behörden etc. melden Hinweis)
  • Meldungen (Stellenantritt Schweizer Arbeitgeber, Erwerbsaufnahme Flüchtling etc.)

Was wird kontrolliert

Es wird die Unterstellung sowie die Einhaltung der normativen und indirekt-schuldrechtlichen Bestimmungen des GAV geprüft. Dazu gehören zum Beispiel: der schriftliche Arbeitsvertrag, die Einhaltung der Mindestlöhne, 13. Monatslohn, Arbeitszeit, Ferien- und Feiertagsentschädigung, Nachtzuschläge, Überstundenzuschläge, Ferien, KTG-Versicherung, Unfallversicherung, Vollzugskostenbeiträge.

Ablauf einer Lohnbuchkontrolle:

  1. Kontrollbeschluss pkbc: Betrieb, Kontrollperiode, Kontrollumfang und -inhalt
  2. Kontrolleur vereinbart Kontrolltermin und bespricht Ablauf der Kontrolle mit Betrieb oder Treuhänder
  3. Durchführung Kontrolle vor Ort oder bei Treuhänder (Betrieb stellt die angeforderten Unterlagen zusammen. Originaldokumente verbleiben bei Betrieb, Aushändigung von Kopien oder in elektronischer Form an Kontrolleur, Prüfung der Unterlagen und Klärung von Fragen, Ziel ist eine effiziente Kontrolle)
  4. Prüfung des Sachverhalts und Berechnung allfälliger Abweichungen durch Kontrolleur. Kontrollergebnis wird in einem Kontrollbericht zuhanden der pkbc festgehalten.
  5. Versand Kontrollbericht an Betrieb zur Stellungnahme (rechtliches Gehör) innert Frist
  6. Einreichung allfälliger Stellungnahme durch Betrieb innert Frist. Prüfung der Stellungnahme durch pkbc, wobei nur begründete und mit Belegen untermauerte Einwände berücksichtigt werden können.
  7. Entscheid pkbc gestützt auf Kontrollbericht, Berechnungen und Stellungnahme Betrieb. Bei Abweichungen vom GAV Entscheid über Nachzahlung von Lohnabweichungen und Vollzugskostenbeiträgen, Kostentragung und Konventionalstrafen. Bei keinen Abweichungen vom GAV, Bestätigung der Einhaltung des geprüften Kontrollinhaltes.
  8. Abschluss Verfahren oder Durchsetzung der Ansprüche durch PK in Betreibungs- und Gerichtsverfahren, falls der Betrieb dem Entscheid der pkbc nicht nachkommt.